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Masernschutz

Seit 1. März 2020 ist das Gesetz für den Schutz vor Masern und zur Stärkung der Impfprävention (Masernschutzgesetz) in Kraft. Damit wird die Masernimpfung für alle Kinder, die in die Kita oder Schule gehen, verpflichtend.

Ziel des Gesetzes ist es, Kinder wirksam vor Masern zu schützen.

Schülerinnen und Schüler, die bereits an der Schule sind, sowie Mitarbeiter, die bereits an der Schule tätig sind, müssen einen entsprechenden Schutz bis 31. Juli 2021 nachweisen.

Schülerinnen und Schüler, die künftig an der Schule aufgenommen werden, müssen den Nachweis spätestens vor Beginn des ersten Unterrichtstags vorlegen. Wir bitten deshalb den Impfschutz rechtzeitig überprüfen zu lassen, fehlende Impfungen nachzuholen und im Impfpass entsprechend dokumentieren zu lassen.

Hier ist das Verfahren schematisch dargestellt:

Hier finden Sie entsprechende Elternbriefe mit ausführlichen Informationen:

Elternbrief - Masernschutz - bereits aufgenommene Schüler

Elternbrief - Masernschutz THRS - neue Schüler

Hier eine Übersicht über die möglichen Nachweise und ein Link zu einem Dokument mit ausführlichen Hinweisen:

Hinweise: Masernimpfung / -nachweis